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Vorteilhaft ist unabhängiger fachlichen Rat. Dazu ist ein Ortstermin und eine gründliche Analyse von Gebäudedaten, Energieverbrauchsabrechnung mehrerer Jahre, Angaben zur Wohnfläche, Wandaufbau, Heizungsanlagendaten und Nutzerverhalten erforderlich.
Für Hausbesitzer ist es seit 2008 Pflicht, bei Veräußerung oder Vermietung einer Immobilie / Wohnung einen Energiepass vorweisen zu können. Betrachtungsgröße ist immer ein ganzes Haus und nicht etwa eine einzelne Wohnung. Man unterscheidet den umfassenden Bedarfsabhängigen sowie den kleinen verbrauchsabhängigen Pass.
Der Bedarfsabhängige Ausweis beruht auf umfangreichen Berechnungen der Gebäudesubstanz wie Wärmebedarf und zeigt ausführlich die möglichen Einsparpotenziale anhand von konkreten Sanierungsmaßnahmen auf. Das Gebäude wird auf einer Skala energetisch eingestuft. Hier wird natürlich ein höheres Honorar fällig.
Sie erhalten eine umfangreiche Ausarbeitung, die die reine Bausubstanz und Anlagentechnik berücksichtigt. Nicht jedoch die Gewohnheiten des Nutzers. Insofern kommt es regelmäßig zu Überraschungen, wenn der Bauherr feststellt, dass das Gebäude einen theoretisch berechnet sehr hohen Energieverbrauch haben müsste, der aber nicht eingetreten ist, weil man einige Zimmer wenig oder gar nicht beheizt hat. Die Berechnung setzt voraus, dass die gesamte Wohnfläche regelmäßig beheizt wird.
Der Verbrauchsabhängige Ausweis ist eine preisgünstige, einfache Herleitung des Energieverbrauches anhand der letzten Energiekostenabrechnungen. Beispiel ein 10 Familienhaus hatte xxxxx kwh Gas/Ölverbrauch, dann wird dieser Durchschnittswert der letzten 3 Jahre auf die einzelnen Wohnungen umgelegt und anteilmäßig der Flächen rechnerisch ermittelt. Dabei kann man das Gebäude noch einigermaßen beurteilen, aber es gibt gravierende Diskrepanzen bei der Betrachtung einer Mittelwohnung im Gegensatz zu einer ungedämmten Dachwohnung. Alles wird in einen Topf geworfen und im Einzelfall kann das Ergebnis sehr ungenau werden. Völlig unberücksichtigt bleibt, wenn ein Mieter sehr sparsam geheizt hat, Leerwohnungen die Statistik schönen oder eine Wohnung nutzerbedingt überheizt wurde.
Hier gilt das Sprichwort: " Wer mit einem Bein im Kühlschrank steht und mit dem anderen auf dem Herd sollte es durchschnittlich angenehm warm haben".