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Foerdermittel  2023      

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 Aktuelles



Stand: Okt. 2023
 
Im Folgenden werden UNVERBINDLICH, stark verkürzt, ohne Rechtsanspruch und ohne Anspruch auf Aktualisierung Anregungen zu bekannt gemachten Fördermitteln aufgezeigt.
Grundsätzlich gelten die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fördermittelgeber und der Nutzer (Kunde) ist allein verantwortlich für derartiger Beantragung und Begleitung.
Anträge sind meist VOR Maßnahmebeginn / vor Baubeginn zu stellen.
Der Förderdschungel ist unübersichtlich und komplex. Wir empfehlen bei größeren Projekten eine eingehende Beratung, z.B. bei einem Förderservice oder Energieberater.
Es ist nicht zu empfehlen, Investitionen allein von scheinbar interessanten Förderbedingungen abhängig zu machen!

WICHTIG-Begrifflichkeiten: Es wird unterschieden zwischen:
a) Neubau Immobilie in einem "Neu zu erschießenden Neubaugebiet z.B. Bauträger" (Strengste Anforderungen !)  GEG gilt ab 01.01.2024.
b) Neubau Immobilie als Lückenbebauung in der bestehenden Ortschaft (wesentlich geringere Anforderungen)   auch genannt  BESTAND.
c) Altbauten Immobilien im Bestand (Übergangsregelungen bis 01.Juli 2026 - Stichtag Kommunale Wärmeplanung Bielefeld).

Früher war BAFA Förderung. Inzwischen das BEG, zukünftig soll ALLES über die KFW Bank laufen!
Mindestinvestvolumen ab 2000€. 
Förderfähige Kosten pro Wohneinheit bzw. pro Gebäude sind gedeckelt und zu beachten.
Hier ist im Vorteil wer noch 2023 zum Förderantrag greift !!
Deutliche Verschlechterung/Verringerung ab 2024 bei den förderfähigen Kosten! Etwaige Halbierung....!  Warten lohnt sich also eher NICHT bei größeren Umbaukosten > 30.000 Budget!
Beispiel: Wenn Sie 50.000 Sanierungskosten haben kann man in 2023 noch bis zu 60.000€/WE als förderfähig ansetzen. Ab Antrag 2024 können Sie von den 50.000 Baukosten nur noch 30.000€ förderfähig ansetzen..dafür aber mit etwas Mühe ggf. einen höheren Fördersatzanspruch nachweisen...
ÜBRIGENS:  Förderanträge noch in 2023 stellen und auch 2024 doppelt beantragen soll angeblich "unschädlich" sein.

 
Laut Bundesanzeigen muss für den Bezug von Fördermitteln nun grundsätzlich auch eine Heizlastberechnung erstellt und eingereicht werden. Ebenso eine digitale Berechnung zum Hydraulischen Abgleich. Wir bieten das natürlich auch an.

Förderungen bis 15 - 30 ...ggf. 40% bis (75%) sind möglich.
Ausführungszeit ist i.d.R. 24 Monate. Durch Wartezeiten und Bauverzögerungen kann das unzureichend sein und Sie können und MÜSSEN das dann rechtzeitig und nachweislich schriftlich beim Fördergeber auf bis zu 48 Monate Verlängerung beantragen!
Ab 2024 ist nur noch 36 Monate Ausführungszeit OHNE Verlängerungsmöglichkeit festgelegt. Ausnahme der Geschwidigkeitsbonus muss noch schneller abgearbeitet sein.

Das System wollte gerechter und damit auch viel komplexer werden: So akkumuliert sich der Förderanspruch auf: Grundförderung + Geschwindigkeitsbonus +Einkommensabhängiger Bonus + Innovationsbonus.

https://www.weishaupt.de/service/foerdermoeglichkeiten
https://www.viessmann.de/de/wissen/gesetze-und-verordnungen/foerderung.html
https://www.vaillant.de/heizung/klima-foerderung/foerderung-finanzierung/

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
 

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Stadtwerke Bielefeld, Haus der Technik:
Förderung von Erdgashausanschlüssen, Umstellung von Öl auf Erdgas. 1000 € in Raten mit der Gasrechnung gutgeschrieben.
Förderung von Wohnraumlüftung mit WRG. 250 € in Raten mit der Stromrechnung gutgeschrieben.
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BAFA 15% Zuschuss der netto Kosten für Hydraulischen Abgleich, Effizienzpumpen und gewisse Optimierungen der Heizung.
Mindestinvestvolumen ab 300€.
https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
https://www.co2online.de/energie-sparen/heizenergie-sparen/hydraulischer-abgleich/foerderung-fuer-hydraulischen-abgleich/
      https://fms.bafa.de/BafaFrame/heizung
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Alternativ bleibt die Steuerliche Förderung. Wo bislang nur 20% der Lohnkosten absetzbar waren soll ab 2020 bis 2030 ein Steuerabzug von 20% auf die Gesamt-Netto Investition einer Energiesparmaßnahme z.B. Heizungserneuerung oder Heizungsoptimierung möglich sein. Dieser verteilt sich allerdings anteilig (7%+7%+6%) auf 3 Jahre und gilt nur für selbstgenutzten Wohnraum und Häuser älter als 10 Jahre. Zudem müssen Auflagen für erneuerbare Energien erfüllt werden (siehe BAFA).
Nicht zulässig ist eine Kumulierung mit der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35 c Einkommenssteuergesetz).
Ebenso nicht kombinierbar mit anderen Zuschussförderungen.
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Alternativ Aufwendungen für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in der selbst genutzten Wohnung sind - zusätzlich zu haushaltsnahen Dienstleistungen - direkt von der Steuerschuld abziehbar und zwar mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG).
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KFW Zuschuss Einzelmaßnahmen: Förderungen von Brennwertheizungn allein wurde 2020 abgeschafft.

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Zuschuss-(430)/
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Reine Umbauten für Öl- oder Gas-Brennwertkessel werden ab 2020 NICHT mehr gefördert!

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Holzheizungen + Solar:  aktuell leider wesentlich schlechtere Förderbedingungen z.B. 
https://www.hdg-bavaria.com/de/foerderung/
https://www.hdg-bavaria.com/media/flyer_din_a4_foerderuebersicht_2021_2-0_211112_v2.pdf

https://www.kwb.net/de-de/service-kontakt/foerderungen-fuer-energiesysteme/

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Zukunft der Ölheizungen?
https://www.zukunftsheizen.de/fuer-fachleute/aktuelle-infos-zum-klimaschutzprogramm.html
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